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HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER TREUNOVA GMBH.

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Dienstleistungen interessieren. Unsere Mandatsleiter sind ausgewiesene Fachpersonen in den Bereichen Treuhand und Agrarökonomie. Bei uns erhalten Sie eine unkomplizierte Rundumberatung aus einer Hand.

SELBSTÄNDIGERWERBENDE UND KMU

Bei Fragen zu Buchhaltung, Lohnadministration, Steuern oder in der Ausgestaltung  Ihres Unternehmens stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeitenden gerne mit einer umfassenden Beratung zur Seite. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – wir entlasten Sie im gesamten Treuhandbereich.

Selbständigkeit

Möchten Sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen oder fassen Sie eine Umstrukturierung ins Auge?

Bei der Gründung oder Umstrukturierung Ihres Unternehmens sind wir Ihr kompetenter Partner. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform und unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens. Auch in den Bereichen Buchhaltung, Lohnadministration, Steuer und Mehrwertsteuer begleiten wir Sie durch diese aufregende und anspruchsvolle Zeit. Von der Gründung bis zum Verkauf oder der Auflösung Ihres Unternehmens beraten und unterstützen wir Sie mit unserem Fachwissen und unseren Expertisen.

Buchhaltung

Sie möchten die Buchführung sowie das Erstellen der Jahresabschlüsse
und der Steuererklärungen sowie die Lohnadministration auslagern?

Wir übernehmen für Sie folgende Arbeiten:

Kontieren und verbuchen:
Sie legen Ihre Belege nach dem Zahlen der Rechnungen chronologisch nach Bankauszug oder Kassabuch ab. Anschliessend übernehmen wir für Sie alle Arbeiten bis zum fertigen Abschluss mit ausgefüllter Steuererklärung.

Korrekturen und Abschlussarbeiten:
Nachdem Sie Ihre Belege selber erfasst haben, übernehmen wir die Daten, kontrollieren die Buchhaltung und erstellen den Abschluss gemäss den geltenden gesetzlichen Richtlinien. Damit Sie Ihre Vorarbeit optimieren können, erhalten Sie von uns Kontierungsrichtlinien und Rückmeldungen zu den durch uns vorgenommenen Änderungen. So sparen Sie wertvolle Arbeitszeit und Kosten. Zum Schluss erhalten Sie von uns den fertigen Abschluss mit ausgefüllter Steuererklärung.

Passend zu Ihren Bedürfnissen kann die Form der Zusammenarbeit sehr individuell ausgestaltet werden.

Gerne unterstützen wir Sie auch in Nebenbereichen wie Lohnadministration oder Mehrwertsteuer.

Nachfolgeregelungen, Umstrukturierungen und Betriebsauflösungen

Möchten Sie eine juristische Person gründen, bestimmte Unternehmensteile abspalten oder mehrere Unternehmen zusammenschliessen?

 

Bei Nachfolgeregelungen, Umstrukturierungen oder Betriebsauflösungen gilt es nebst den betrieblichen Interessen die rechtlichen Möglichkeiten und die steuerlichen Folgen zu berücksichtigen. Als Ihr kompetenter Partner lassen wir diese Faktoren entsprechend in die Planung einfliessen.

LANDWIRTSCHAFTSBETRIEBE

Die Landwirtschaft unterscheidet sich heute kaum von übrigen Branchen, was das Unternehmertum und die administrativen Anforderungen betrifft. Trotzdem gibt es einige Besonderheiten und zusätzliche gesetzliche Bestimmungen, welche berücksichtigt werden müssen. Durch die agronomischen Hintergründe unserer Mandatsleiter bieten wir auch für Landwirtschaftsbetriebe kompetente Dienstleistungen in den Bereichen Treuhand und Agrarökonomie an.

Buchhaltungen

Sie möchten die Buchführung sowie das Erstellen der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sowie die Lohnadministration Ihres Landwirtschaftsbetriebs auslagern?

Konzentrieren Sie sich auf das Kerngeschäft in Ihrem Landwirtschaftsbetrieb und überlassen Sie uns das Treuhandwesen. Unsere Mandatsleiter verfügen über fundierte Ausbildungen in der Landwirtschaft sowie in den Bereichen Buchhaltung, Lohnadministration sowie Steuerwesen und übernehmen für Sie gerne folgende Arbeiten:

Kontieren und verbuchen:
Sie legen Ihre Belege nach dem Zahlen der Rechnungen chronologisch nach Bankauszug oder Kassabuch ab. Anschliessend übernehmen wir für Sie alle Arbeiten bis zum fertigen Abschluss mit ausgefüllter Steuererklärung.

Korrekturen und Abschlussarbeiten: 
Nachdem Sie Ihre Belege selber erfasst haben, übernehmen wir die Daten, kontrollieren die Buchhaltung und erstellen den Abschluss gemäss den geltenden gesetzlichen Richtlinien. Damit Sie Ihre Vorarbeit optimieren können, erhalten Sie von uns Kontierungsrichtlinien und Rückmeldungen zu den durch uns vorgenommenen Änderungen. So sparen Sie wertvolle Arbeitszeit und Kosten. Zum Schluss erhalten Sie von uns den fertigen Abschluss mit ausgefüllter Steuererklärung.

Passend zu Ihren Bedürfnissen kann die Form der Zusammenarbeit sehr individuell ausgestaltet werden.

Gerne unterstützen wir Sie auch in Nebenbereichen wie Lohnadministration oder Mehrwertsteuer.

Betriebsübergaben in der Familie

Steht bei Ihrem Landwirtschaftsbetrieb ein Generationenwechsel an?

Eine Betriebsübergabe will gut geplant und vorbereitet sein. Neben den persönlichen Interessen aller Parteien gilt es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Das bäuerliche Bodenrecht muss berücksichtigt werden und auch die zivilrechtlichen Erbbestimmungen sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten und Möglichkeiten sind abzuklären. Diese können die Vorsorgesituation der übergebenden Generation markant beeinflussen Eine gründliche Planung ermöglicht zudem eine Optimierung der steuerlichen Situation – sowohl für die übergebende als auch für die übernehmende Generation.

Betriebsaufgaben, Verpachtungen, Verkäufe

Möchten Sie Ihren Landwirtschaftsbetrieb weitergeben, haben jedoch keine Nachfolge in der Familie? 

Unabhängig davon, ob Sie den Betrieb auflösen oder ihn – als Ganzes oder parzellenweise – verpachten oder verkaufen: Unter Berücksichtigung der betroffenen Fachgebiete können wir Ihnen Möglichkeiten und entsprechende Folgen vorab aufzeigen und beziffern. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten und finden die optimale Lösung.

Juristische Personen in der Landwirtschaft

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wieso dass es in der Landwirtschaft noch nicht viele juristische Personen gibt? 

PRIVATPERSONEN

In der Beratung von Privatpersonen arbeiten wir eng mit unserem Partnerunternehmen Rahm Treuhand AG zusammen. Zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse evaluieren wir gemeinsam vorteilhafte Lösungen und stehen Ihnen in allen Bereichen des Treuhands zur Seite.

Steuererklärungen

Möchten Sie das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung delegieren?

Das Ausfüllen der Steuererklärung kostet oft Zeit und Nerven. Auch die laufenden Veränderungen im Steuerwesen machen es den Steuerpflichtigen nicht gerade leicht. Gerne unterstützen wir Sie und behalten die Fristen im Auge, füllen die Steuererklärung aus und dokumentieren alles. Später kontrollieren wir für Sie die Veranlagung und erheben bei Bedarf Einsprache.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung grundsätzlich selber ausfüllen, aufgrund grösserer Veränderungen aber unsicher sind, beraten wir Sie individuell. Gerne stehen wir Ihnen mit einem neutralen Rat zur Seite.

Spezialsteuern

Haben Sie Fragen zu speziellen Steuern wie Grundstücksgewinn-, Erbschafts- oder Schenkungssteuern?

Unsere Mitarbeitenden verfügen über die richtigen Ausbildungen und nötigen Kompetenzen, um Sie betreffend Spezialsteuern kompetent zu beraten.

Beratungen

Sie möchten Ihren Nachlass regeln, einen Vorsorgeauftrag ausarbeiten oder benötigen eine kompetente Beratung in einer besonderen Lebenslage?

Wir beraten Sie in den Bereichen Nachlassplanung, Eherecht, Vorsorgeberatung, Vorsorgeaufträge, Willensvollstreckung, Erbteilung, Nachlassverwaltung und Erbenvertretung, Handänderung von Grundeigentum und vielem mehr. Gerne begleiten wir Sie mit unserem fundierten Wissen und zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf. Bei Bedarf können wir Sie mit Spezialisten aus unserem breiten Netzwerk in Kontakt bringen.

Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung

Sie haben Fragen zur Verpachtung oder zum Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken oder Gewerben? 

Die Bestimmungen des Gesetzes über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) und des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) verlangen fundiertes Fachwissen. Wir beraten Sie gerne.

WISSENSWERTES

Unsere EDV-Lösungen

Um die Zusammenarbeit für alle Parteien zu vereinfachen, empfehlen wir die gleiche EDV-Lösungen für Treuhänder und Kunde. Durch den Einsatz von Cloud-basierten Applikationen können wir unseren Kunden zeitgemässe, flexible und ortsunabhängige Lösungen anbieten.

Möchten Sie Ihre Buchhaltung selber (vor-)erfassen?

Wir empfehlen Ihnen für eine reibungslose Zusammenarbeit folgende Buchhaltungsprograme:

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der passenden Software.

Anleitungen / Hilfe

Suchen Sie ein Fakturierungsprogramm mit Schnittstellen zu Sage 50 extra oder Topal?

Sie können uns gerne anrufen und einen Termin für eine Demo des Programmes „SelectLine“ vereinbaren. Oder Sie laden mit nachstehendem Link die Demoversion herunter. Mit dieser können Sie während 15 Tagen unverbindlich das Programm kennenlernen.

Bevorzugen Sie den Einsatz einer Branchenlösung?

Gerne besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit anderen Programmen und Branchenlösungen..

Lesegeräte für Zahlungen

Zur schnellen Verarbeitung Ihrer Zahlungen empfehlen wir Ihnen die Lesegeräte der Firma Crealogix oder die App „QR-Zahlteil“. Wenn Sie Hilfe beim Installieren benötigen, können Sie uns gerne anrufen.

Geltende Sätze und Kennzahlen

In verschiedenen Bereichen gelten jährliche Sätze und Abzüge. Nachfolgend finden Sie eine Aufzählung der wichtigsten Kennzahlen als Orientierungshilfe. Verbindlich sind die geltenden Bestimmungen in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen.

Kennzahlen 1. Säule
AHV/IV/EO/ALV
Gültig ab 01.01.2023 Gültig ab 01.01.2021
ArbeitnehmendeAHV/IV/EO/ALVAHV/IV/EO/ALV
Beitragspflichtab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
bis zum 65. Geburtstag (64. Geburtstag für Frauen)
ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
bis zum 65. Geburtstag (64. Geburtstag für Frauen)
AHV-FreigrenzeCHF 2’300 Jahreslohn pro Arbeitgeber
ausg. Hausdienstarbeit
CHF 2’300 Jahreslohn pro Arbeitgeber
ausg. Hausdienstarbeit
AHV-Freigrenze für RentnerCHF 16’800 Jahreslohn pro Arbeitgeber
danach Solidaritätsbeitrag
CHF 16’800 Jahreslohn pro Arbeitgeber
danach Solidaritätsbeitrag
AHV/IV/EO-Beitrag AG5.3 %5.3 %
AHV/IV/EO-Beitrag AN5.3 %5.3 %
ALV-Beitrag AG1.1 %1.1 %
ALV-Beitrag AN1.1 %1.1 %
Speziell für Schaffhausen:
Sozialfonds-Beitrag AG
0.08 %0.12 %
Sozialfonds-Beitrag AN0.04 %0.06 %
Hausdienstarbeitbis 25. Altersjahr befreit bis CHF 750/AG
keine Befreiung ab 26. Altersjahr
Merkblatt 2.06
bis 25. Altersjahr befreit bis CHF 750/AG
keine Befreiung ab 26. Altersjahr
Merkblatt 2.06
SelbständigerwerbendeMaximalsatz AHV/IV/EO 9.95 % ab beitragspflichtigem Einkommen ab CHF 58’800
Merkblatt 2.02
Maximalsatz AHV/IV/EO 9.95 % ab beitragspflichtigem Einkommen ab CHF 56’900
Merkblatt 2.02
NichterwerbstätigeMindestbetrag CHF 514 nach Vollendung des 20. Altersjahres
Merkblatt 2.03
Mindestbetrag CHF 496 nach Vollendung des 20. Altersjahres
Merkblatt 2.03
Arbeitgeber im AuslandMerkblatt 10.01Merkblatt 10.01
AHV-Renter
Für die selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit gilt der Freibetrag von CHF 16’800/Jahr. Bei selbständiger und gleichzeitig unselbständiger Erwerbstätigkeit kann der Freibetrag 1 x für die selbständige Tätigkeit und 1 x pro Arbeitgeber für die unselbständige Tätigkeit beansprucht werden.Für die selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit gilt der Freibetrag von CHF 16’800/Jahr. Bei selbständiger und gleichzeitig unselbständiger Erwerbstätigkeit kann der Freibetrag 1 x für die selbständige Tätigkeit und 1 x pro Arbeitgeber für die unselbständige Tätigkeit beansprucht werden.
Kennzahlen 2. Säule BVGGültig ab 01.01.2023Gültig ab 01.01.2021
Obligatorisch BVG-versichert
(Säule 2a)

AHV-pflichte Arbeitnehmer, dessen Lohn über der Eintrittsschwelle liegt.AHV-pflichte Arbeitnehmer, dessen Lohn über der Eintrittsschwelle liegt.
BVG-Risikobeitragab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
BVG-Sparbaitragab 1. Januar nach dem 24. Geburtstagab 1. Januar nach dem 24. Geburtstag
BVG-EintrittsschwelleCHF 22’050 pro JahrCHF 21’510 pro Jahr
BVG-KoordinationsabzugCHF 25’725 pro JahrCHF 25’095 pro Jahr
Minimal versicherter LohnCHF 3’675 pro JahrCHF 3’585 pro Jahr
BVG-Beitrag AGnach individueller Police
min. 50% der Beiträge
nach individueller Police
min. 50% der Beiträge
BVG-Beitrag ANnach individueller Police
max. 50% der Beiträge
nach individueller Police
max. 50% der Beiträge
Ausnahmen der Beitragspflicht– noch nicht AHV-beitragspflichtig
– im ordentlichen Rentenalter
– unter der Eintrittsschwelle
– nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber
– Arbeitsvertrag unter 3 Monaten
– nebenberufliche Tätigkeit, sofern im Hauptberuf obligatorisch versichert oder selbständig erwerbstätig
– IV-Rentner IV-Grad >70%
– Mitarbeitende Familienmitglieder des Betriebsleiters in der Landwirtschaft
– noch nicht AHV-beitragspflichtig
– im ordentlichen Rentenalter
– unter der Eintrittsschwelle
– nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber
– Arbeitsvertrag unter 3 Monaten
– nebenberufliche Tätigkeit, sofern im Hauptberuf obligatorisch versichert oder selbständig erwerbstätig
– IV-Rentner IV-Grad >70%
– Mitarbeitende Familienmitglieder des Betriebsleiters in der Landwirtschaft

Freie berufliche Vorsorge
(Säule 2b)
Arbeitnehmeralle AHV-Pflichtigen, sofern sie nicht obligatorisch versichert sind
– Richtlinien gemäss BVG
alle AHV-Pflichtigen, sofern sie nicht obligatorisch versichert sind
– Richtlinien gemäss BVG
SelbständigerwerbendeWenn AHV-Pflichtig, gemäss den Bestimmungen im BVG

oder wahlweise

nur im überobligatorischen Teil möglich
Wenn AHV-Pflichtig, gemäss den Bestimmungen im BVG

oder wahlweise

nur im überobligatorischen Teil möglich
Kennzahlen 3. SäuleGültig ab 01.01.2023Gültig ab 01.01.2021
Säule 3a Maximalbeitrag
mit Pensionskassenanschluss
CHF 7’056
steuerlich abzugsfähig
CHF 6’883
steuerlich abzugsfähig
Säule 3a Maximalbeitrag
Ohne Pensionskassenanschluss
20% vom Nettoerwerbseinkommen
maximal CHF 35’280
steuerlich abzugsfähig
20% vom Nettoerwerbseinkommen
maximal CHF 34’416
steuerlich abzugsfähig
Säule 3b
(Lebensversicherungen etc.)
Im Rahmen des Versicherungsabzuges steuerlich beschränkt abziehbarIm Rahmen des Versicherungsabzuges steuerlich beschränkt abziehbar
FamilienzulagenGültig ab 01.01.2020
Landwirtschaft (FLG)
Anspruch FamilienzulagenHauptberuflich selbständige Landwirtinnen und Landwirte

Nebenberuflich selbständige Landwirtinnen und Landwirte mit Betriebseinkommen von mind. CHF 2000

Landwirtschaftliche Arbeitnehmende mit Einkommen von mind. CHF 592/Monat resp. CHF 7110/Jahr
Anspruch HaushaltszulagenLandwirtschaftliche Arbeitnehmende mit Einkommen von mind. CHF 592/Monat resp. CHF 7110/Jahr, gemeinsamer Haushalt mit Ehemann/Ehefrau oder
in Hausgemeinschaft mit Arbeitgebendem, Ehefrau/Ehemann und Kinder führen eigenen Haushalt, für deren Kosten er/sie aufkommt oder
mit Ehemann/Ehefrau oder Kindern in Hausgemeinschaft mit Arbeitgebendem leben
Höhe Kinderzulagen Kanton SHCHF 200/Monat
Höhe Ausbildungszulagen Kanton SHCHF 250/Monat
Informationen 6.09 Familienzulagen in der Landwirtschaft
übriges Gewerbe
Anspruch FamilienzulagenArbeitnehmende und Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft, Nichterwerbstätigte mit bescheidenem Einkommen
Höhe Kinderzulagen Kanton SHCHF 230/Monat
Höhe Ausbildungszulagen Kanton SHCHF 290/Monat
Informationen 6.08 Familienzulagen
Kennzahlen MWStGültig ab 01.01.2024Gültig ab 01.01.2019
Wer ist steuerpflichtig?Unternehmen, die Leistungen im Inland erbringenUnternehmen, die Leistungen im Inland erbringen
Beginn Steuerpflicht
Unternehmen
Weltweiter Umsatz > CHF 100’000 aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind
(Art. 21 Abs. 2 MWSTG)
MWSt-Info 02 Steuerpflicht
MWSt-Info 21 Neue Steuerpflichtige

Landwirtschaft: Weltweiter Umsatz > CHF 100’000, welcher nicht aus der Urproduktion stammt
(Lohnarbeiten, Energielieferungen, Verkauf von Drittwaren etc.) oder von der Steuer ausgenommen sind
Brancheninfo 01 Urproduktion
Weltweiter Umsatz > CHF 100’000 aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind
(Art. 21 Abs. 2 MWSTG)
MWSt-Info 02 Steuerpflicht
MWSt-Info 21 Neue Steuerpflichtige

Landwirtschaft: Weltweiter Umsatz > CHF 100’000, welcher nicht aus der Urproduktion stammt
(Lohnarbeiten, Energielieferungen, Verkauf von Drittwaren etc.) oder von der Steuer ausgenommen sind
Brancheninfo 01 Urproduktion
Normalsatz8.1 %7.7 %
reduzierter Satz2.6 %2.5 %
Sondersatz (Beherbergung)3.8 %3.7 %

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Steuerthemen
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MWST Brancheninfo
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UNSER TEAM

Primus Casanova

Geschäftsführender Gesellschafter
Mandatsleiter Treuhand
dipl. Treuhandexperte
DAS in Treuhand und Unternehmensberatung
BSc BFH in Agronomie (Agrarwirtschaft)

Walter Rahm

Geschäftsführender Gesellschafter
Mandatsleiter Treuhand
Treuhänder mit eidg. Fachausweis
Ing. HTL Obst- und Rebbau.

Brigitte Rahm

Geschäftsführende Gesellschafterin
Sachbearbeiterin Treuhand und Administration
CAS Sozialhilferecht
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Niklaus Stamm

Mandatsleiter Treuhand
Dipl. Wirtschaftsprüfer
BSc ZFH in Wirtschaftsrecht

Tansu Türkcan

Sachbearbeiter Treuhand
Betriebsökonom FH
Kaufmann EFZ
Landwirt EFZ in Ausbildung

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